
heute mal was ganz anderes: vor ein paar tagen war ich mit meiner herzdame und mit meiner schwester zum shoppen unterwegs. die damen waren in irgendeinem shop, während ich an der strasse wartete.
vor mir ein behindertenparkplatz. und es kam, was kommen musste. ein dicker mercedes mit karlsruher kennzeichen stellt auf jenem platz sein fettes auto ab. zur beifrahrerseite steigt ein frau aus. sehr gut zu fuss. der fahrer steigt ebenfalls aus. und auch der konnte sehr gut laufen, so dass ich nicht umhin kam zu sagen, dass er ja nicht gerade sehr schwerbehindert ausschaut. und dann kam der hammer: jetzt musste ich mir anhören, wie bescheuert ich eigentlich sein. er müsse schliesslich nur kurz auf die bank, das würde keine 3 minuten dauern und "halten" sei allemal erlaubt. ob ich eigentlich nichts besseres zu tun hätte?! keine spur von: "ja tut mir leid..., es geht ganz schnell..., ich weiss, ich sollte eigentlich nicht..." null schuldbewusstsein. eben ein richtiges arschloch! (sorry, aber in dem fall fällt mir nichts milderes ein.)
ich habe mich daher mal schlau gemacht, wie da nun die rechtslage wirklich ist.
also tatsächlich: "halten" ist erlaubt. aber: "halten" bedeutet 3 minuten, nicht länger, sonst "parkt" man. und sollte in dieser zeit tatsächlich jemand kommen, der auf den behindertenparkplatz angewiesen ist, sollte man fair sein und den platz räumen. übrigens: wer auf einem solchen parkplatz "parkt", kann mit einem bussgeld von 35.- euronen belangt werden und wer gar länger als 30 minuten einen behindertenparkplatz unberechtigt nutzt, kann kostenpflichtig abgeschleppt werden.
so far, so good. hold the ears stipe!
the krac
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen